Allgemeine Reisebedingungen
I. Haftungsauschlusserklärung:
A. Der Veranstalter/ Tourguide haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die vom Teilnehmer verursacht werden oder ihm, oder Dritten im Zusammenhang mit der Tour entstehen, es sei denn, der Veranstalter/ Tourguide handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Wenn keine Ansprüche gegen den Veranstalter/ Tourguide selbst bestehen, können solche auch nicht gegen dessen Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter/ Tourguide von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen frei.
B. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass er auf eigenes Risiko an der Motorradtour teilnimmt, auch wenn er dem Veranstalter/ Tourguide oder seinen Anweisungen folgt. Das Fahren des Motorrades setzt eine gute körperliche Konstitution voraus. Darüber hinaus ist dem Teilnehmer bekannt, dass das Motorradfahren gefährlich ist und Sturz- und Verletzungsrisiken für sich und andere in sich birgt.
C. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass er für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall-, und Krankenversicherungsschutz selbst gesorgt hat. Ebenso erklärt er, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Er erklärt des Weiteren, dass er bei guter gesundheitlicher Verfassung ist und über ausreichende Erfahrung im Hinblick auf das Motorradfahren verfügt. Der Teilnehmer bestätigt hiermit, diesen Text vor seiner Unterschrift sorgfältig gelesen zu haben. Die Teilnahme an der Tour ist mit Risiken behaftet. Die Teilnahme an der Tour ist mit Risiken behaftet. Der Teilnehmer erklärt durch schriftliche Anmeldung und Zahlung der Rechnung, dass er an der Tour auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm mit seinem Motorrad verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach-, und Folgeschäden).
D. Sollte die Teilnahme an der Tour für den Teilnehmer wegen eines verursachten Unfalls nicht mehr möglich sein, so gehen alle anfallenden Sonderkosten zu Lasten des Teilnehmers und sind mit Entstehen sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. In diesem Fall muss von dem Veranstalter/ Tourguide kein Ersatzmotorrad zur Verfügung gestellt werden.
E. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen dieser Erklärung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Erklärung im Übrigen nicht berührt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die unwirksame Regelung zu ersetzen, sofern dieses keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts bedeutet.
F. Sollte die Mindestteilnehmerzahl (laut Tourbeschreibung) nicht erreicht werden, kann der Reiseanbieter bis 60 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten.
G. Verstößt der Reiseteilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, so hat der Veranstalter/ Tourguide das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandenen Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen.
H. Eventuelle Anpassungen der Tour aufgrund von schlechtem Wetter oder anderen Unwägbarkeiten bleiben vorbehalten.
II. Bezahlung
A. Nach Erhalt der Rechnung (gilt als Reisebestätigung) ist eine Anzahlung von 20% binnen 10 Tagen fällig. Die Restzahlung muss rechtzeitig vor Reisebeginn, spätestens 60 Tage vor Reiseantritt beglichen werden. Sollte die Anzahlung bzw. der Restbetrag nicht fristgemäß geleistet werden, so kann der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurücktreten.
III. Reiserücktritt
A. Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers fallen folgende Entschädigungen an:
Bis zum 61. Tag vor Reiseantritt: 20%
Ab dem 60. Tag bis 31 Tage vor Reiseantritt: 50%
Ab dem 30. Tag bis 21 Tage vor Reiseantritt: 75%
Ab dem 20. Tag bis 11 Tage vor Reiseantritt: 90%
Ab dem 10. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt 100%
IV. Film- und Fotorechte
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bilder oder Filme, die während der Tour vom Reiseveranstalter/ Tourguide gemacht werden, ohne weitere Benachrichtigungen an den Reisenden für zukünftige Werbezwecke verwendet werden dürfen. Wenn ein Teilnehmer dieses nicht möchte, kann er den Reiseveranstalter diesbezüglich kontaktieren.